Schüler und die Anmeldung bei Internetdiensten
Donnerstag, 16. Oktober 2008 8:26
Eine Frage bewegt mich im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet in der Schule. Für den Zugang zu den meisten Tools brauchen die Schülerinnen und Schüler einen Account. Nehmen wir als Beispiel die gemeinsame Nutzung eines Dienstes zu Verwaltung von Bookmarks. Dafür müssen sich die Schülerinnen und Schüler anmelden. Wie ist die rechtliche Seite dabei? Die zumeist minderjährigen Schüler gehen dabei ja ein Vertragsverhältnis ein. Ist es hier nötig die Einverständniserklärung der Eltern einzuholen?
Letztlich wäre es sicherlich auch möglich alles über einen Account laufen zu lassen. Dabei handelt man sich meines Erachtens jedoch zu viele Nachteile ein. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, wer welchen Eintrag abgelegt hat und die Schülerinnen und Schüler erleben eben gerade nicht die Interaktion, die durch solche Dienste nötig wird. Wie handhabt Ihr das in Eurem Unterricht?
Etwas anders stellt sich die Situation mit volljährigen Schülern bzw. mit Studierenden an der Uni dar. Aber auch hier könnte es sein, dass jemand nicht gewillt ist sich bei Dienst XY anzumelden. Zwangsanmeldung oder sozusagen Vertragsabschluss auf Anordnung ist finde ich keine Lösung.
Eine Ausnahme bilden auf schul- oder universitätseigenen Servern gehostete Angebote, wie moodle oder educommsy. Da hier keine Firma hintersteht kann man nötigenfalls einfach für jeden einen Account anlegen.
Thema: Fragen, Schule | Kommentare (6) | Autor: Christian
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